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Reisepass Meldung wegen Diebstahl
[Nr.99085001014001 ]

Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden? »

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Was sollte ich noch wissen? »

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt? »

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an? »

Es fallen keine Gebühren an.