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Fahrradstraßen

Unmittelbar nach der rechtlichen Einführung von Fahrradstraßen wurden in Leer die ersten drei Fahrradstraßen freigegeben. Mittlerweile sind es insgesamt 6 Fahrradstraßen. Alle befinden sich im Zuge von bedeutsamen Routen im Leeraner Radwegenetz, um diese sicherer, bequemer und attraktiver zu gestalten. Folgende Straßen (-abschnitte) wurden zu Fahrradstraßen entwickelt:
  • Brunnenstraße
  • Heisfelder Straße (Teilabschnitt)
  • Mühlenstraße (Teilabschnitt)
  • Neue Straße
  • Hoheellernweg
  • Reimersstraße (Teilabschnitt)

Die Straßen sind durch Schilder und Piktogramme gekennzeichnet, einige wurden auch baulich umgestaltet. Als besonders gelungen gilt die auf der Basis des Radverkehrskonzeptes völlig umgestaltete Neue Straße, wo sich ein gutes Miteinander der Verkehrs-teilnehmer entwickeln kann. Immer noch in der Kritik befindet sich die Brunnenstraße, für die eine bauliche Lösung angestrebt wird. 

Was heißt Fahrradstraße?

Fahrradstraßen sind Sonderwege für den Radverkehr. Die gesamte Fahrbahn steht den Radfahrern zur Verfügung. Ein Zusatzschild erlaubt die Benutzung durch Kraftfahrzeuge, allerdings müssen sie besondere Rücksicht nehmen und dürfen nur eine mäßige Geschwindigkeit (20-25 km/h) fahren. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Ansonsten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften, also zum Beispiel die Rechts-vor-links-Regelung.