Direkt zu:

Rathaus

Urkundenanforderung

Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Geburt, einer Eheschließung, einer begründeten Lebenspartnerschaft oder eines Sterbefalles eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- beziehungsweise Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Urkundenbestellung

Urkunden können online über das Bürgerportal der Stadt Leer bestellt werden.

Sollte die Online-Bestellung nicht möglich sein, kann die Urkunde auch

  • persönlich unter vorheriger Terminabsprache
  • per Email an urkunden[at]leer.de oder
  • schriftlich

bestellt werden.

Bei persönlicher Beantragung werden die Urkunden in der Regel sofort ausgestellt. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, übersenden wir die Urkunde per Post oder Sie holen sie nach Vereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten ab.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in der Gemeinde, Samtgemeinde und der Stadt, in der sich die Geburt, die Eheschließung, die Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall ereignet hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge:

  • Personalausweis oder Reisepass

Anderen Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der gewünschten Personenstandsurkunde oder eine entsprechende Vollmacht.

Hinweis:

Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

aufbewahrt.

Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Stadtarchiv Leer.

Beispiele (Stand 2021):

  • Geburtenregister von 1915: Zuständig ist das Standesamt
  • Eheregister von 1935: Zuständig ist das Archiv

Arten von Urkunden

Folgende Personenstandsurkunden können beim Standesamt bestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen

Auf besonderen Wunsch:

  • mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
  • Bescheinigung über Namensänderung
  • Auskunft über die Geburtszeit
  • Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern

Personenstandsurkunden (Ehe-, Geburts-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden) können wahlweise in den Formaten DIN-A4 und DIN-A5 ausgestellt werden.

Kosten

  • Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Geburten-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 15,00 Euro
  • Auskunft der Geburtsuhrzeit 7,00 Euro
  • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro

Hinweis:
Urkunden für Sozialversicherungsträger und Unterhaltsvorschuss sind gebührenfrei. Sie werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.