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Stadt Leer (Ostfriesland)

Eheschließung

Eheschließungen / Begründungen von Lebenspartnerschaften finden montags bis freitags während der Dienstzeit und am ersten Samstag im Monat zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr statt.

Es stehen in Leer 2 Trauorte zur Verfügung

Trauzimmer Historische Rathaus
In unserem wunderschönen Trauzimmer im Historischen Rathaus finden Sie Platz für 24 Personen (einschließlich Brautpaar und Trauzeugen) ... Lesen Sie weiter..
Trauzimmer Evenburg 3
Verbringen Sie den schönsten Tag Ihres Lebens in einer märchenhaften Kulisse.
Zur Nutzung des Trauzimmers ... Lesen Sie weiter..

Die Terminreservierungen für eine Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung im Standesamt Leer (Ostfriesland) können Sie frühestens 6 Monate (Tag genau) im Voraus entweder bei einer persönlichen Vorsprache oder fernmündlich vornehmen.

Vor dem Eheschließungs- beziehungsweise Begründungstermin ist zunächst die formelle Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung erforderlich. Dies sollte rechtzeitig vor dem Eheschließungs- beziehungsweise Begründungstermin erfolgen.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes.

Haben die Anmeldenden verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Möchten Sie in Leer heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt? Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Falle eine sogenannte "Ermächtigung" für das Standesamt Leer ausstellen. Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Leeraner die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einer anderen Stadt heiraten. Bei verschiedenen Orten für Anmeldung und Eheschließung/Begründung fallen zusätzliche Gebühren an. Sofern Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie als deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis. Hierfür sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung.

Vorzulegende Unterlagen

(gilt nur Anmeldung im Standesamt Leer (Ostfriesland)). Voraussetzung: Beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie, dass auch mehrere Punkte für Sie zutreffen können!
  • Sie sind ledig:
Personalausweis oder Reisepass
Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
  • Sie sind geschieden / verwitwet:
Personalausweis oder Reisepass
Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Wenn einer der Verlobten ist nicht in Leer (Ostfriesland) mit Hauptwohnsitz gemeldet :
Personalausweis oder Reisepass
Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • Sie haben gemeinsame Kinder:
Personalausweis oder Reisepass
Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
Geburtsurkunden der Kinder
Sofern die Personenstandsregister im Standesamt Leer (Ostfriesland) geführt werden (Geburt o. vorherige Eheschließung/Begründung hat in Leer stattgefunden), sind diese Unterlagen vorab nicht zu besorgen, da wir auf diese Register bei der Anmeldung direkt zugreifen können.
Besitzt einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat die letzte Eheschließung eines der Verlobten im Ausland stattgefunden beziehungsweise wurde dort geschieden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. In diesen Fällen kann die Beschaffung der Unterlagen beziehungsweise die Prüfung der Ehe-/Begründungsvoraussetzungen gegebenenfalls einige Monate in Anspruch nehmen.

Gebühren

  • Beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,00 €
  • Besitzt einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 80,00 €
  • Zwei Ehe-/Begründungsurkunden: 15,00 €
  • Stammbuch: je nach Ausführung
  • Zusätzliche Gebühr für Eheschließungen/Begründungen am Samstag: 80,00 €
  • Zusätzliche Gebühr für Eheschließungen/Begründungen in der Evenburg: 90,00 €
    Für Eheschließungen/Begründungen in der Evenburg fallen noch weitere Gebühren an, welche separat über den Landkreis Leer mit Ihnen abgerechnet werden.
    (hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung!)