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Stadt Leer (Ostfriesland)

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe umfaßt seit dem 1.1.2005 alle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII.

Das Leitprinzip des menschenwürdigen Daseins wird in § 1 Satz 1 SGB XII dem Gesetz programmatisch vorangestellt:
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Dazu zählen:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Leistungen für Obdachlose und Nichtsesshafte