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Mitteilung von Eigentumswechseln

Der Fachdienst Finanzen und NKR der Stadt Leer (Ostfriesland) wird leider nicht unmittelbar von den Notaren oder dem Amtsgericht (Grundbuchamt) über den Eigentumswechsel informiert, sondern in der Regel erst später durch die Grundbesitzstelle des zuständigen Finanzamtes hierüber in Kenntnis gesetzt.

Bitte teilen Sie dem Fachdienst Finanzen und NKR daher einen Eigentumswechsel rechtzeitig mit und übersenden Sie für die Abrechnung und Umschreibung der Grundabgaben folgende Unterlagen (Kopien der Seiten des notariellen Vertrages, aus denen die nachfolgenden Informationen ersichtlich sind):

  • Beschreibung des Vertragsgegenstandes (Straßenbezeichnung, gegebenenfalls Kassenzeichen),
  • Vollständige(r) Name(n) und Anschrift(en) des/der Käufer(s),
  • welcher Notar wurde tätig (Name und Anschrift).
  • Zu welchem Zeitpunkt wurde veräußert? Wann fand der Besitzübergang laut Vertrag statt? Die notariellen Verträge enthalten in der Regel einen entsprechenden Passus, in dem der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten geregelt ist. Sofern dieser Übergang an den Eintritt von Bedingungen (zum Beispiel Zahlung des vollständigen Kaufpreises) geknüpft ist, teilen Sie bitte mit, wann diese Bedingungen erfüllt wurden (zum Beispiel Datum der Kaufpreiszahlung),
  • Zählerstand der Wasseruhr bei der Übergabe des Objektes an den neuen Eigentümer (für die Endabrechnung der Abwassergebühr).

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf jedem Abgabenbescheid der Stadt Leer (Ostfriesland)!