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Das Foto zeigt Kinder beim Bewegungspicknick, die sich an Seilen hoch hinaus schwingen wollen.

Fachdienst Jugend, Schule und Sport

Die Stadt Leer legt besonderen Wert auf ein gutes Bildungsangebot.

Insbesondere unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das Wohl der Familien ein zentrales Anliegen in der Stadt Leer.

Bereits für die kleinsten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leer gibt es ein vielfältiges und altersgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot, sei es in Krippengruppen oder im Kindertagesstättenbereich. Mit Hilfe der linken Navigation erhalten Sie weitere Informationen über Betreuungs- und Bildungsangebote.

Insgesamt gibt es in der Stadt Leer 22 Kindertagesstätten.

Daneben ist die Stadt Trägerin von zwei eigenen Kindergärten: der Kindergarten Leerort und der Kindergarten Rasselbande.

Die Stadt Leer ist Trägerin von 7 Grundschulen.

Daalerschule
Telefon: 0491 71 158
Fax: 0491 97 68 159
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Eichenwallschule
Telefon: 0491 65 342
Fax: 0491 99 22 307
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Grundschule Bingum
Telefon: 0491 33 35
Fax: 0491 96 07 658
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Grundschule Logabirum
Telefon: 0491 97 76 130
Fax: 0491 97 76 131
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Hoheellernschule
Telefon: 0491 13 058
Fax: 0491 91 22 836
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Ludgerischule
Telefon: 0491 65 508
Fax: 0491 65 509
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Plytenbergschule
Telefon: 0491 65 421
Fax: 0491 45 45 667
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Es handelt sich hierbei um Verlässliche Grundschulen mit festen Betreuungszeiten. Zwei der Grundschulen werden als Ganztagsschulen geführt.

Hier können Sie - nach Straßen sortiert - einsehen, im Einzugsbereich welcher Grundschule Sie wohnen:

Liste der Schulbezirke (PDF, 272 kB)

Alle weiteren öffentlichen Schulen in Leer befinden sich in Trägerschaft des Landkreises Leer.

Schulausfall in den Grundschulen

Plötzlicher Schneefall und Eisglätte oder auch Sturm können zu Unterrichtsausfällen auf Grund extremer Witterungsverhältnisse führen. Was heißt das eigentlich genau und wer entscheidet letztendlich hierüber?

Unterrichtsausfall nur bei extremen Witterungsverhältnissen

Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie zum Beispiel extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Leer entschieden.

Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?

Die Kreisverwaltung entscheidet bis 05:00 Uhr über einen Unterrichtsausfall.
Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Landkreis werden die Radiosender benachrichtigt und die Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-leer.de) aktualisiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich eine KATWARN-App herunterzuladen.
Sollte sich in der Zeit zwischen 05.00 Uhr und Schulbeginn Blitzeis bilden, kann aufgrund der einzuhaltenden Meldetermine eine Bekanntgabe über den Hörfunk die Schüler nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Insofern wird auf das Internet verwiesen.

Eltern haben letzte Entscheidung

Falls der Schulweg nach Auffassung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt ist und er damit zu gefährlich für das Kind sein sollte, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen - auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

In einem solchen Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.

Geltungsbereich

Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Schulausfall entbindet den Linienverkehr nicht von der „Bedienungspflicht".

Verantwortung des Busunternehmens

Die Busunternehmen und Busfahrer tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztlich müssen die Unternehmer für ihren Bereich entscheiden, ob sie - auch wenn der Unterricht nicht abgesagt wurde - die Fahrzeuge noch einsetzen können oder nicht.

Dabei kann es im Einzelfall auch vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können und die Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen. Die Unternehmen und Busfahrer sind angewiesen, hier umsichtig zu entscheiden. Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.

Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall

Jede Grundschule ist auch bei Unterrichtsausfall geöffnet! Die Schüler können zur Schule gehen. Die Lehrkräfte sind „im Dienst". Die Schule wird die Betreuung zu den normalen Unterrichtszeiten sicherstellen.